Immer öfter werden beim Dachdecker Terrassensanierungen nachgefragt. Das Besondere an einer Terrasse ist, dass das wichtigste Bauteil, nämlich die Terrassenabdichtung, für den Betrachter und Nutzer unsichtbar bleibt. Wichtig ist, dass vor einer Erneuerung des Terrassenbodens die Dichtung überprüft und gegebenenfalls Instand gesetzt wird.
Die Dichtung muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Weiter muss abgesichert sein, dass die Restlebensdauer der Dichtung länger ist, als die Nutzungsdauer des neuen Belags. Im Zweifel sollte die Dichtung erneuert werden. Hierbei ist insbesondere auf die Anordnung eines Gefälles und die fachgerechte Ausbildung der Anschlüsse zu achten, wobei der Fachmann am Bau oft auf Widerstände stößt. Einerseits werden oftmals die erforderlichen Höhen bereits bei der Planung vernachlässigt — die Betonplatte wird einfach nach außen „durchgezogen“. Wenn dann eine fachgerechte Dämmung aufgebracht wird, ist keine Anschlusshöhe mehr vorhanden.
Andererseits wünschen Bauherren einen bodengleichen Austritt. Nicht nur um barrierefrei zu bauen, sondern auch aus Gründen der Wohnqualität werden keine Stufen und Schwellen gewünscht.
Das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks fordert jedoch eine Anschlusshöhe von 15 cm über Oberkante Belag. Diese Forderung besteht zurecht. Wer möchte schon Schlagregen oder Schmelzwasser an der Innenseite seiner Terrassentür?
Wie kann nun ein bodengleicher Austritt auf einer Terrassentür geschaffen werden?
Zunächst sind da vom Planer einige Vorraussetzungen zu schaffen. Das sind:
- Ausreichendes (3-5 %) Gefälle – weg von der Tür.
- Ein Türrahmen, an den der Dachdecker seine Dichtung problemlos anschließen kann. Leider findet man in der Praxis oft falsch ausgewählte Terrassentüren.
- Vor der Tür sollte ein Rost und über der Tür ein Vordach angeordnet werden.
- Den Türanschluss sollte der Dachdecker vorzugsweise mit einem hochwertigen Flüssigkunststoff ausbilden.
Auch bei Beachtung all dieser Hinweise ist ein solcher Türanschluss nicht regelgerecht. Das Dachdeckerunternehmen sollte sich für ein solches Detail vom Bauherren von der Gewährleistung befreien lassen.
Sicher geht man mit einer Entwässerungsrinne auf der Innenseite. Diese muss an die Hausentwässerung angeschlossen und sollte mit passenden Materialien abgedeckt werden. Mit einer solchen Lösung ist auch für einen bodengleichen Austritt die volle Gewährleistung möglich.
In meinem nächsten Beitrag geht es dann um mögliche Terrassenbeläge.
Frohburg, zu Christi Himmelfahrt 2017
Hans-Jörg Köhler