Was gibt es in der warmen Jahreszeit Schöneres, als ein gemütliches Frühstück oder ein Sonnenbad über den Dächern der Stadt! Mit einer eigenen Dachterrasse kann diese verlockende Vorstellung in vielen Fällen mühelos Wirklichkeit werden – vielleicht schon in diesem Sommer! Wer sich den Traum von einer Dachterrasse erfüllen möchte, muss allerdings ein paar wichtige Aspekte und Vorschriften beachten. Denn nur wer sich hier auskennt, vermeidet Ärger mit Ämtern und sorgt dafür, dass bei der späteren Nutzung keine unerwarteten Probleme auftauchen. In unserem zweiteiligen Beitrag zeigen wir Ihnen, auf was Sie achten müssen, damit Sie sich schon bald über Ihre eigene Dachterrasse freuen können.
Mit guter Planung Bußgelder und Rückbauverfügungen vermeiden
Am Anfang der Planung einer Dachterrasse steht etwas Bürokratie. Die muss leider sein, denn wer ohne amtliche Genehmigung baut, riskiert Bußgelder und muss schlimmstenfalls mit einer Rückbau-Verfügung rechnen. Damit es soweit gar nicht erst kommt, sollten Sie sich bereits im frühen Planungsstadium von der zuständigen Baubehörde beraten lassen. Diese Dienstleistung ist für Bauherren grundsätzlich kostenfrei. Im Zuge des Vorgespräches erfahren Sie hier bereits, ob seitens des Amtes Vorbehalte gegen Ihre Pläne bestehen oder ob Ihr Vorhaben auf Zustimmung stößt. Auch bringen Sie in Erfahrung, welche Anforderungen Ihr Bauantrag erfüllen muss. In jedem Falle gilt es, sowohl die örtlichen Bebauungspläne als auch einen möglicherweise bestehenden Denkmal- oder Ensembleschutz zu beachten. Auch Abstand- und Zustimmungspflichten dürfen Sie nicht außer Acht lassen.
Den Bauantrag stellen
Der Bau einer Dachterrasse ist in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Welche detaillierten Vorgaben hier an Ihrem Wohnort bestehen, erfahren Sie bei der zuständigen Baubehörde. In manchen Bundesländern genügt für die Errichtung eine sogenannte „Kleine Bauvorlageberechtigung“. In diesem Fall müssen die Berechnungen sowie das Einreichen des Antrags auf Baugenehmigung nicht zwingend von einem Architekten oder Bauingenieur erfolgen, sondern können auch von einem qualifizierten Handwerksmeister erledigt werden. Gleichwohl muss eine amtliche Genehmigung zum Bau der Dachterrasseimmer vorliegen, bevor mit entsprechenden Arbeiten begonnen wird.
In Sachen Statik und Konstruktion auf Fachverstand setzen
Ein Statiker kann Ihnen zumeist nach kurzer Prüfung sagen, ob das betreffende Gebäude der zusätzlichen Last einer Dachterrasse standhält. Da rund um die Statik viele Dinge zu beachten sind, lassen Sie die nötigen Details am besten von einem Architekten erarbeiten. Dieser kann Ihnen auch eine belastbare Antwort auf die Frage geben, welche Konstruktion Sie wählen sollten: Ist eine Holzkonstruktion sinnvoll oder macht sich eine Metallbauweise erforderlich? Auch Dinge wie Stromversorgung und Wasserableitung, Sonnen- und Windschutz sowie der Dachaustritt und ggf. Pläne für eine spätere Bepflanzung müssen geklärt werden.
Wichtige Details: Abdichtung und Wasserablauf
Für die Abdichtung einer Dachterrasse eignen sich entweder Bitumenbahnen, Kunststoffbahnen oder sogenannte EPDM-(Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk)-Bahnen. Die Bahnen müssen unbedingt fest miteinander verschweißt werden. Da die kleinste Undichtheit verheerende Folgen nach sich ziehen kann, ist die Abdichtung durch einen erfahrenen Fachbetrieb sehr zu empfehlen. Sollte sich die Terrasse über einem Wohnraum befinden, muss sie zudem wärmegedämmt sein!
Bezüglich des Wasserablaufs gilt: Über sogenannte Notüberläufe erfolgt eine Flachdachentwässerung in max. 20 Zentimeter Höhe. Die Terrassenfläche sollte zum Ablauf ein Gefälle von mindestens 2 Prozent aufweisen. Nach den Vorschriften der DIN 1986-100 müssen Balkone und Terrassen entweder einen Ablauf oder aber eine vorgehängte Rinne erhalten. Sofern eine geschlossene Brüstung vorhanden sein sollte, muss zusätzlich zum allgemeinen Ablauf ein Notablauf oder Notüberlauf von mindestens 40 Millimeter lichter Weite in der Brüstung vorhanden sein. Im Falle von großen, nicht-überdachten Dachterrassen ab 10 m² Grundfläche ist darüber hinaus zu überprüfen, ob eine lichte Weite von 40 Millimeter ausreichend ist.
Aus Sicht eines Dachdeckers:
Die Abdichtung einer Dachterrasse hat nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Da die Dichtung hier nicht zugänglich ist sollte besondere Sorgfalt angewendet werden. Weiterhin ist in Abhängigkeit der Nutzung der Raume unter der Dachterrasse in Energieeinsparverordnung zu beachten. Auch die Entwässerung und Notentwässerung ist nach den konkreten Bedingungen und den den örtlichen Regenspenden auszulegen.
Auch zu beachten: Geländer und Abstandsflächen
Gemäß DIN 1055 muss ein Geländer 50 kg Dauerbelastung in Handlaufhöhe aushalten. Dieser Wert berechnet sich auf 1 Meter Handlauflänge. Die Handlaufhöhe ist in den meisten Bundesländern auf mindestens 90 Zentimeter (bis 12 Meter Absturzhöhe) bzw. mindestens 1,10 Meter (ab 12 Meter Absturzhöhe) vorgeschrieben. Da die Durchschnittskörpergröße der Menschen in den letzten Jahrzehnten immer mehr zugenommen hat, ist allerdings eine Geländerhöhe von wenigstens 1 Meter auch bei Gebäuden mit weniger als 12 Meter Absturzhöhe zu empfehlen.
Hinsichtlich der Abstandflächen müssen Sie ebenfalls alle geltenden Rechtsvorschriften beachten. Nicht selten ist die Zustimmung des unmittelbaren Nachbarn erforderlich. Generell empfehlen wir Ihnen auch in dieser Hinsicht, unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde zu halten und idealerweise einen externen Gutachter zu beauftragen. Denn sollte es nachträglich zu einer Klage wegen Verletzung der Einhaltung von Abstandsflächen kommen, können unter Umständen hohe Kosten entstehen.
Gute Information ist das A und O
Ihr Wunsch nach einer sonnigen Dachterrasse muss nicht lange auf seine Erfüllung warten. Wenn Sie sich umfassend informieren und die wichtigsten Fakten kennen, vermeiden Sie ärgerliche Fallstricke und kommen schnell und sicher zum Ziel. Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung einer Dachterrasse – kontaktieren Sie uns!