Ist ein Blitzschutzsystem in Deutschland Pflicht?
So sinnvoll ein Blitzschutzsystem auch sein mag, in der Bundesrepublik Deutschland ist es für Wohnhäuser meist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich Gebäude, welche ihre Umgebung deutlich überragen oder Häuser mit einer Dacheindeckung aus feuergefährdeten Baustoffen (wie z. B. Holz oder Reet) können in den Landesbauordnungen von der Verpflichtung für Blitzschutzsysteme erfasst sein. In aller Regel haben die Eigentümer privater Häuser jedoch die freie Wahl, ob sie ihr Gebäude mit einem Blitzschutzsystem ausstatten möchten oder lieber darauf verzichten wollen. Schlägt der Blitz dann aber tatsächlich in ein Haus ein, kann das schnell teuer werden. Dabei muss es gar nicht immer ein Brand sein, der Hab und Gut zerstört. Viel häufiger zu finden sind Überspannungsschäden an elektronischen Geräten im Haus. Mit einem Blitzschutzsystem kann hier leicht Vorsorge getroffen werden – insbesondere dann, wenn es aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz besteht. Viele Gebäudeversicherer haben in ihren Geschäftsbedingungen ohnehin geregelt, dass sie im Falle von Überspannungsschäden nur dann zur Leistung verpflichtet sind, wenn der Blitz direkt in das Gebäude einschlägt. Ein Schutz vor den Folgen von indirektem Blitzeinschlag ist in aller Regel nicht vorgesehen.
Beide sind schlimm: Direkte und indirekte Schäden
Der Blitz kann entweder direkt in die Gebäudehülle einschlagen (zumeist ins Dach) und dabei Baustoffe zerstören beziehungsweise in Brand setzen oder aber über nahe Strom- oder Telefonleitungen, Antennen oder Solaranlagen indirekt in das Haus eindringen. Auch metallische Rohre, die ins Haus führen, dienen dem Blitz als Weg. Je nach Stärke des Blitzes können Gebäude im Umkreis von bis zu rund 1 1/2 Kilometern um den Einschlagsort von indirekten Schäden betroffen sein. Durch die entstehende Überspannung in elektrischen Leitungen kommt es zur Zerstörung elektronischer Gerät oder gar zu Kabelbränden. Derartige Schadensereignisse können durch einen einfachen Blitzableiter auf dem Dach nicht verhindert werden. Vielmehr ist hier immer auch ein zusätzlicher innerer Blitzschutz erforderlich.
Leicht zu erkennen: Äußerer Blitzschutz
Äußerer Blitzschutz ist an den vom Dachfirst senkrecht zum Erdboden führenden Metalldrähten oder -stangen leicht erkennbar. Diese Fangeinrichtungen dienen dazu, die Energie des Blitzes aufzunehmen, noch bevor sie auf die Außenhaut des Gebäudes treffen kann. Umgangssprachlich wird der äußere Blitzschutz auch als „Blitzableiter“ bezeichnet. Um eine ausreichend hohe Schutzwirkung zu erreichen, ist eine funktionstüchtige Erdungsanlage hier unverzichtbar. Bei einem Metalldach erfolgt die Ableitung häufig über die Dacheindeckung. Auch hier müssen jedoch sämtliche elektrischen Systeme auf dem Dach (Antennen, Satellitenschüsseln, Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Module) mit der installierten Fangeinrichtung gekoppelt sein. Dachrinnen, Lüftungs- sowie Schornsteinrohre aus Metall benötigen ebenfalls eine Verbindung zum Blitzschutzsystem.
Wichtiger Zusatz im Blitzschutzsystem: Innerer Blitzschutz
Um Überspannungsschäden im Inneren des Hauses zu verhindern, sind zusätzliche Blitzschutzvorrichtungen nötig. Das Überspannungsschutzsystem an modernen Stromversorgungsanlagen gilt hierbei als eine der wichtigsten Komponenten. Auch Blitzstrom- oder Überspannungsableiter an den Verteilerkästen gehören dazu. Dennoch kann die bei einem Blitzeinschlag auftretende Überspannung so groß sein, dass elektrische Geräte beschädigt werden. Zusätzliche Überspannungsschutz-Steckdosen im Haus sind zur Verhinderung solcher Ereignisse empfehlenswert.
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Ihr Team von Bedachungen Köhler